Privatliquidation

Rechnungslegung bzw. Abrechnung durch Privatliquidation nach GOÄ für Ärzte Arzt-Praxen, Heilpraktiker - Wir optimieren Ihre Privatliquidation!

Die privatärztliche Liquidation ist in Deutschland in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sowie der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) geregelt. Unsere Privatliquidation nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung der ärztlichen Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland. Eine durch uns nach den Vorschriften der GOÄ erstellte Privatliquidation bzw. Abrechnung erhalten sowohl Privatpatienten, d. h. Patienten, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind und ihre Behandlung selbst bezahlen, als auch gesetzlich Versicherte im Fall so genannter individueller Gesundheitsleistungen IGel oder bei Wahl des Kostenerstattungsverfahrens.

Mit AiO - All in One an Ihrer Seite, haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der Ihnen sämtliche Abläufe rund um Ihre Privatliquidation verlässlich und transparent regelt, damit Sie sich ganz auf Ihre Tätigkeit als Arzt konzentrieren können.

 

Weitere Leistungen zur medizinischen Abrechnung und Krankenhausentlassungsmanagement

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